Vormundschaft Anordnung

    Vormundschaft beantragen

    Beschreibung

    Ein Minderjähriger (unter 18 Jahren) erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Minderjährigen in Angelegenheiten der Person oder des Vermögens zu vertreten. Das ist der Fall, wenn den Eltern die Personen- oder Vermögenssorge ganz oder teilweise entzogen wurde.
    Ein Minderjähriger erhält auch dann einen Vormund, wenn sein Familienstand nicht zu ermitteln ist.
    In der Regel wählt das Vormundschaftsgericht nach Anhörung des zuständigen Jugendamtes den Vormund aus.
    Zunächst sollen Personen in Betracht kommen, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer wirtschaftlichen Lage und sonstigen Umständen geeignet und in der Lage sind, die Vormundschaft zu übernehmen.

     

    Ansprechpartner

    Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Kreisverwaltung - Fachdienst Vormundschaften/Betreuungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Flugplatz 1

    06366 Köthen (Anhalt)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Köthen, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Köthen, Bahnhof
    • Haltestelle: Köthen, Landkreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Köthen, Landkreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03496 60-1695

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English