Geburtenregister Ausdruck

    Ausdruck aus dem Geburtenregister

    Ihnen liegt Ihre Geburtsurkunde nicht vor, Sie benötigen diese jedoch zum Beispiel für eine Eheschließung oder für eine andere Amtshandlung? Dann können Sie einen Ausdruck aus dem Geburtenregister beantragen.

    Beschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

    Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.

    Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde  und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Sangerhausen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7 a

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt - Südseite
      Anzahl: 70  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)
      Linien:
      • Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt
      • Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe
    • Haltestelle: Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)
      Linie:
      • Bus: 41, 42

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    06526 Sangerhausen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Markt - Südseite
      Anzahl: 70  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Markt - Südseite
      Anzahl: 4  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Sangerhausen, Busbahnhof (Fußweg ca. 15 Minuten)
      Linien:
      • Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Erfurt
      • Regionalbahn: Halle - Sangerhausen - Kassel Wilhelmshöhe
    • Haltestelle: Sangerhausen, Markt (Fußweg ca. 2 Minuten)
      Linie:
      • Bus: 41, 42

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 14.00 - 15.30 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03464 565-229(zuständig für die Anmeldung und Terminvergabe der Eheschließungen, Bearbeitung Sterbefälle)

    Fax: 03464 565-336

    Telefon Festnetz: 03464 565-245(zuständig für Bearbeitung Geburten)

    Telefon Festnetz: 03464 565-230(zuständig für Urkundenanforderung)

    E-Mail: Standesamt@stadt.sangerhausen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Sangerhausen

    Empfänger: Stadt Sangerhausen

    IBAN: DE84 8005 5008 0361 1000 00

    BIC: NOLADE21EIL

    Bankinstitut: Sparkasse Mansfeld-Südharz

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte klingeln bitte am Wegweiser an der Rathaustreppe oder melden sich am Tresen Neues Rathaus Markt 7a.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, Pass oder eID (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung / Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis, Pass oder eID
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 110 Jahre (Der Registerausdruck ist 110 Jahre ab Registererstellung möglich.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) am 28.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Geburtsregisterauszug, Geburt, Geburtstag, Standesamtsangelegenheiten, Mutter, Geburtsregister, Nachwuchs, Standesamt, Vater, Urkunde, Tochter, Kind, Sohn, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English