Abschriften Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
    • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
    • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
    • es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.

    Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Zahna-Elster - Standesamt/Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna-Elster

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.

    Kontakt

    E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de

    Fax: 034924 703-16

    Telefon Festnetz: 034924 703-33

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Gerlind Hiob)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Stadt Zahna-Elster - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    06895 Zahna-Elster

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 12

    06895 Elster (Elbe)

    Behindertenparkplatz: Zahna: vor dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Elster (Elbe): vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Zahna: Am Rathaus
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Elster (Elbe), Markt

    Bus: 378, 379


    Zahna, Rathaus

    Bus: 375, 376

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Zahna: Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich. Elster (Elbe): Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035383 701-40(Außenstelle Elster (Elbe))

    E-Mail: info@stadt-zahna-elster.de

    Fax: 035383 701-50(Außenstelle Elster (Elbe))

    Fax: 034924 703-16(Hauptsitz Zahna)

    Telefon Festnetz: 034924 703-35(Hauptsitz Zahna)

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Landkreis Wittenberg - Staatsangehörigkeit und Recht

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2019 (von: Webservice, Landkreis Wittenberg)

    Technisch geändert am 17.05.2024 (von: Höhne, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.0 EUR

    ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kopien beglaubigen, Beglaubigung einholen, Urkunden beglaubigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)