Dokumente beglaubigen lassen
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Staatsangehörigkeit und Recht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.0 EUR
ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kopien beglaubigen, Beglaubigung einholen, Urkunden beglaubigen