Abschriften Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
    • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
    • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
    • es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.

    Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39435 Egeln

    Postfachadresse

    Postfach 20

    39435 Egeln

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039268 944-190

    Fax: 039268 944-444

    E-Mail: buergerservice@egelnermulde.de

    Kontaktperson

    • Frau Nitschke (Sachgebietsleiterin)

      Fax: 039268 944-444

      Telefon Festnetz: 039268 944-194

    • Frau Zwintzscher (Sachbearbeiterin)

      Fax: 039268 944-444

      Telefon Festnetz: 039268 944-192

    • Herr Lachmuth (Sachbearbeiter)

      Fax: 039268 944-444

      Telefon Festnetz: 039268 944-191

    • Frau Gumtz (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: 039268 944-193

      Fax: 039268 944-444

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet "Öffentliche Sicherheit und Ordnung", geleitet von Frau Nitschke, ist für die Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und die Verwaltung von Bürgeranliegen zuständig. Es umfasst folgende zentrale Aufgabenbereiche:

    1. Standesamt: Durchführung von standesamtlichen Aufgaben wie Eheschließungen, Geburts- und Sterberegistrierung sowie die Ausstellung entsprechender Urkunden. Zudem werden Namensänderungen und andere personenstandsrechtliche Vorgänge bearbeitet.
    2. Bürgerservice: Erste Anlaufstelle für alle Bürgeranliegen. Hier werden Aufgaben der Einwohnermeldestelle wahrgenommen, darunter An- und Ummeldungen, Ausweisdokumente sowie die Bearbeitung von allgemeinen Anfragen der Bürger.

    3. Ordnungsangelegenheiten / Gewerbewesen: Verwaltung von ordnungsrechtlichen Aufgaben, wie die Erteilung von Genehmigungen, Überwachung von Ordnungswidrigkeiten sowie die Verwaltung von Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen. Hier wird auch die Einhaltung kommunaler Ordnungsrichtlinien überwacht.

    4. Brand- und Katastrophenschutz: Organisation und Koordination des kommunalen Brand- und Katastrophenschutzes. Dies umfasst die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und Rettungsdiensten sowie die Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Katastrophenvorsorge.

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.00 EUR

    ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Urkunden beglaubigen, Beglaubigung einholen, Kopien beglaubigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English