Dokumente beglaubigen lassen
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnbrückental
Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Stadtverwaltung
Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Stadtwerke
Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro
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Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.0 EUR
ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Kopien beglaubigen, Beglaubigung einholen, Urkunden beglaubigen