Abschriften Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
    • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
    • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
    • es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.

    Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplatz: Schloß Roßla
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Roßla, Bahnhof

    Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen


    Roßla, Hallesche Str.

    Bus: 450, 451

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplatz: Schloß Roßla
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Roßla, Bahnhof

    Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen


    Roßla, Hallesche Str.

    Bus: 450, 451

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034651 389-326

    Fax: 034651 389-312

    E-Mail: info@rossla.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Standesamt/Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplatz: Schloß Roßla
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Roßla, Bahnhof

    Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen


    Roßla, Hallesche Str.

    Bus: 450, 451

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplatz: Schloß Roßla
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Roßla, Bahnhof

    Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen


    Roßla, Hallesche Str.

    Bus: 450, 451

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034651 389-327(Standesamt)

    Telefon Festnetz: 034651 389-328(Friedhof)

    Fax: 034651 389-312

    E-Mail: info@rossla.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Weiß, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.0 EUR

    ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Kopien beglaubigen, Beglaubigung einholen, Urkunden beglaubigen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)