Dokumente beglaubigen lassen
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vorharz - Standesamt Vorharz in Wegeleben
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039423 851-49
Telefon Festnetz: 039423 851-48
Fax: 039423 851-91
E-Mail: info@vorharz.net
Internet
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Vorharz - Einwohnermeldeämter
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
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Telefon Festnetz: 039423 851-46(Büro Wedderstedt)
Fax: 039423 851-93(Büro Wedderstedt)
Telefon Festnetz: 039423 851-49(Büro Wegeleben)
Fax: 039423 851-92(Büro Schwanebeck)
Telefon Festnetz: 039423 851-48(Büro Wegeleben)
Telefon Festnetz: 039423 851-45(Büro Schwanebeck)
Fax: 039423 851-91(Büro Wegeleben)
E-Mail: info@vorharz.net
Internet
Weitere Informationen
Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt. Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.00 EUR
ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Urkunden beglaubigen, Beglaubigung einholen, Kopien beglaubigen