Abschriften Beglaubigung

    Dokumente beglaubigen lassen

    Beschreibung

    Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.

    Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

    • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
    • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
    • anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
    • die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
    • es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.

    Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 2

    39326 Colbitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Teichstraße 3

    39345 Neuenhofe

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Ramstedter Straße 26

    39326 Zielitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ROGÄTZ: Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen COLBITZ: Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag: geschlossen Mittwoch: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: geschlossen ZIELITZ: jeden 1., 3. und 5. Montag im Monat 13:30 Uhr - 18:00 Uhr NEUENHOFE: jeden 2. und 4. Montag im Monat 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039208 274-79(Colbitz)

    Telefon Festnetz: 03904 71247(Neuenhofe)

    Telefon Festnetz: 039208 274-30(Rogätz)

    Telefon Festnetz: 039208 2094(Zielitz)

    Fax: 039208 274-32

    Telefon Festnetz: 039208 274-17(Rogätz)

    E-Mail: ema@elbe-heide.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Nur das Verwaltungsgebäude in Rogätz ist bis zum Erdgeschoss Barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
    • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.00 EUR

    ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kopien beglaubigen, Urkunden beglaubigen, Beglaubigung einholen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English