Dokumente beglaubigen lassen
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Folgende Anliegen können Sie am
Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr
im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:
Einwohnermeldewesen
An-, Ab- und Ummeldungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Auskunftssperren einrichten
Passwesen
Ausstellung von Personalausweisen
Vorläufige Personalausweise
Verlusterklärungen
Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
Ausstellung von Reisepässen
Passverluste
Reisepassänderungen
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
Vernichtung von Reisepässen
Führungszeugnisse
Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
Untersuchungsberechtigungsscheine
Fundamt
Anzeige von Fundsachen
Ordnungsamt
Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken
Friedhofsverwaltung
Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
Antrag auf Einebnung einer Grabstätte
Steueramt
Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
Einrichtung einer Einzugsermächtigung
Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung
Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 470, 492
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Linie:- Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 470, 492
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Linie:- Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)
Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)
Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)
Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Südliches Anhalt
Empfänger: Stadt Südliches Anhalt
IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37
BIC: NOLADE21BTF
Weitere Informationen
Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.00 EUR
ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Urkunden beglaubigen, Beglaubigung einholen, Kopien beglaubigen