Dokumente beglaubigen lassen
Beschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
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Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
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- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
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- Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
Linie:- Bus: 300, 310, 800
- Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
Linie:- Bus: 800
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Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 039000 97-180(Diesdorf)
Fax: 039000 288(Beetzendorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-284(Beetzendorf)
Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)
E-Mail: info@vg-beetzendorf.de
Internet
Bankverbindung
VBG Beetzendorf-Diesdorf
Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf
IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87
BIC: NOLADE21SAW
Bankinstitut: Sparkasse Altmark West
Weitere Informationen
Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.
Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03901 840-3301
Fax: 03901 840-2199
Kontaktperson
Heidi Wüstenhagen (Sachgebietsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03901 840-3301
Stichwörter
Jagdbehörde Fischereibehörde Gewerbeamt Waffenbehörde
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
für die 1. Ausfertigung je Seite: Gebühr 6.00 EUR
ab der 2. Ausfertigung je Seite: Gebühr 2.50 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Stichwörter
Urkunden beglaubigen, Beglaubigung einholen, Kopien beglaubigen