Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Barby - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 14

    39249 Barby

    Haus der Begegnung

    Parkplätze

    • Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
      Linie:
      • Bus: 112
    • Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
      Linie:
      • Bus: 109

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    39249 Barby

    Rathaus

    Parkplätze

    • Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
      Linie:
      • Bus: 112
    • Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
      Linie:
      • Bus: 109

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Nienburger Straße 1

    39240 Groß Rosenburg

    Bürgerbüro

    Parkplätze

    • Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
      Linie:
      • Bus: 112
    • Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
      Linie:
      • Bus: 109

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1020

    39246 Barby

    Öffnungszeiten

    Haus der Begegnung, Goethestraße 14 in Barby Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: gschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Bürgerbüro, Nienburger Straße 1 in Groß Rosenburg Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039298 682-27(Haus der Begegnung)

    Telefon Festnetz: 039294 252-0(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)

    Fax: 039298 682-20(Haus der Begegnung)

    Fax: 039294 252-14(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)

    E-Mail: meldeamt@stadt-barby.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Barby - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    39249 Barby

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breite Straße 2
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Str.
      Linie:
      • Bus: 131,132

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 039298 682-20

    Telefon Festnetz: 039298 682-25

    E-Mail: standesamt@stadt-barby.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Geburtsanzeige, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Kind, Hausgeburt, Standesamt, Mutter, Eltern, Bescheinigung Geburt, Frühgeburt, Entbindung, Geburt, Geburtsanmeldung, Tochter, Sohn, Vater, Standesamtsangelegenheiten, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English