Geburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Zuständigkeit
Standesamt
Ansprechpartner
Stadt Barby - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Linie:- Bus: 112
- Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
Linie:- Bus: 109
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Linie:- Bus: 112
- Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
Linie:- Bus: 109
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Linie:- Bus: 112
- Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
Linie:- Bus: 109
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1020
39246 Barby
Öffnungszeiten
Haus der Begegnung, Goethestraße 14 in Barby Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: gschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Bürgerbüro, Nienburger Straße 1 in Groß Rosenburg Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039298 682-27(Haus der Begegnung)
Telefon Festnetz: 039294 252-0(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
Fax: 039298 682-20(Haus der Begegnung)
Fax: 039294 252-14(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
E-Mail: meldeamt@stadt-barby.de
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
Stadt Barby - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Breite Straße 2
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Str.
Linie:- Bus: 131,132
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
-
eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
Geburtsanzeige, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Kind, Hausgeburt, Standesamt, Mutter, Eltern, Bescheinigung Geburt, Frühgeburt, Entbindung, Geburt, Geburtsanmeldung, Tochter, Sohn, Vater, Standesamtsangelegenheiten, Geburtstag, Geburtsbeurkundung, Standesamtsangelegenheit