Geburt anzeigen
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Zuständigkeit
Standesamt
Ansprechpartner
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Beschreibung
Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal
Zugeordnete Bereiche:
Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle
Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung
Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.
Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.
Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals.
Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax: +49 345 2214581
E-Mail: standesamt@halle.de
Formulare
Datenschutzhinweis Geburtenbeurkundung
Schriftliche Geburtsanzeige
Datenschutzhinweis Personenstandsregister
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
-
eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen
zusätzliche Hinweise dazu:
die Mutter ist geschieden:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
die Mutter ist verwitwet:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
zusätzliche Hinweise dazu:
die Mutter ist geschieden:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
die Mutter ist verwitwet:
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung
- Personalausweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen
Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Termine werden ausschließlich durch das Standesamt vergeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse) bereits im Krankenhaus an oder senden Sie diese unter Angabe des Geburtsdatums und der Namen des Kindes und der Kindesmutter an geburten@halle.de.
Das Standesamt wird Sie schriftlich kontaktieren und einen Termin vorschlagen, sofern eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.
Die Termine werden ausschließlich durch das Standesamt vergeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse) bereits im Krankenhaus an oder senden Sie diese unter Angabe des Geburtsdatums und der Namen des Kindes und der Kindesmutter an geburten@halle.de.
Das Standesamt wird Sie schriftlich kontaktieren und einen Termin vorschlagen, sofern eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen
Die Bearbeitung erfolgt sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Die Bearbeitung erfolgt sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen
- Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
- Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
- Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
- Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
- Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
- Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
- Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
- Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017
Stichwörter
Sohn, Geburt, Hausgeburt, Frühgeburt, Geburtsbeurkundung, Eltern, Geburtstag, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Mutter, Tochter, Entbindung, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheit, Bescheinigung Geburt, Vater, Standesamtsangelegenheiten, Kind, Standesamt