Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Einwohnerwesen > Geschäftsbereich Finanzen und Personal 

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Erstbekurkundungen Geburten, Ehe, Sterbefälle

    Team Fortführung Personenstandsregister / Namensänderung 

    Für Fragen zu den den Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen kann das Servicetelefon unter 0345 221 4623 genutzt werden.

    Termine für die Dienstleistungen der Abteilung Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen können online vereinbart werden.

    Die angebotenen Dienstleistungen der Abteilung finden Sie unter Onlineservices sowie auf der Internetseite des Serviceportals

    Weitere Dienstleistungen außerhalb des Serviceportals:

    Änderung Geschlechtseintrag und Vornamen 

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin Fr: geschlossen Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2210(und 115 (aus dem halleschen Festnetz))

    Fax: +49 345 2214581

    E-Mail: standesamt@halle.de

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 25.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen

    zusätzliche Hinweise dazu:

    die Mutter ist geschieden:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung 
    • Personalausweise

    die Mutter ist verwitwet:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung 
    • Personalausweise

    zusätzliche Hinweise dazu:

    die Mutter ist geschieden:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter sowie deren rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung 
    • Personalausweise

    die Mutter ist verwitwet:

    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters der Mutter und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
    • Geburtsurkunde des Vaters
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern bereits erfolgt: Sorgeerklärung 
    • Personalausweise

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen

    Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.

    Die Termine werden ausschließlich durch das Standesamt vergeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse) bereits im Krankenhaus an oder senden Sie diese unter Angabe des Geburtsdatums und der Namen des Kindes und der Kindesmutter an geburten@halle.de.

    Das Standesamt wird Sie schriftlich kontaktieren und einen Termin vorschlagen, sofern eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Die Antragstellung hat schriftlich zu erfolgen.

    Die Termine werden ausschließlich durch das Standesamt vergeben. Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten (insbesondere E-Mailadresse) bereits im Krankenhaus an oder senden Sie diese unter Angabe des Geburtsdatums und der Namen des Kindes und der Kindesmutter an geburten@halle.de.

    Das Standesamt wird Sie schriftlich kontaktieren und einen Termin vorschlagen, sofern eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen

    Die Bearbeitung erfolgt sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Die Bearbeitung erfolgt sofort, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Hinweise für Halle (Saale): Geburt anzeigen

    • Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
    • Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
    • Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
    • Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
       
    • Die Eltern geben die erforderlichen Unterlagen ab, wenn die werdende Mutter zur Entbindung ins Krankenhaus eingeliefert wird.
    • Die Mutter erhält in der Regel die Geburtsurkunde noch während ihres Krankenhausaufenthaltes zusammen mit den eingereichten Unterlagen.
    • Wenn die Unterlagen nicht vollständig waren oder der Krankenhausaufenthalt zu kurz war, sind die Unterlagen beim Standesamt selbst vollständig einzureichen und die Geburtsurkunde abzuholen.
    • Bei Hausgeburten oder Geburten in privaten Einrichtungen (Geburtshäuser) erfolgt die Anzeige der Geburt des Kindes durch die Eltern innerhalb von einer Woche.
       

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Sohn, Geburt, Hausgeburt, Frühgeburt, Geburtsbeurkundung, Eltern, Geburtstag, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Mutter, Tochter, Entbindung, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheit, Bescheinigung Geburt, Vater, Standesamtsangelegenheiten, Kind, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020