Anzeige einer Geburt Entgegennahme

    Geburt anzeigen

    Beschreibung

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .

    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Dessau-Roßlau - Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt ist eines der wichtigsten behördlichen Häuser überhaupt - es wird der Personenstand beurkundet. So sind unter Beachtung des Datenschutzes Hunderte von sogenannten Personenstandsbüchern aus dem Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau vorhanden.

    Diese werden seit 1876 geführt. Zahlreiche Bücher befinden sich im ständigen Zugriff des Standesbeamten und geben bei Bedarf Auskunft über Geburt, Vermählung und Tod aller gebürtigen Dessauerinnen und Dessauer sowie aller gebürtigen Roßlauerinnen und Roßlauer. Nur ganz alte Personenstandsbücher werden nicht mehr durch das Standesamt, sondern durch das Stadtarchiv geführt.

    Das Standesamt finden Sie im Rathausaltbau auf der zweiten Etage.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zerbster Straße 4

    06844 Dessau-Roßlau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Für die Abholung von Urkunden für Neugeborene gelten folgende Öffnungszeiten: Montag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr WICHTIG: Auf Grund der epidemischem Lage erfolgt der Zugang zu den Ämtern überwiegend nur nach vorheriger Terminabsprache und Anmeldung beim jeweiligen Bearbeiter!

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@dessau-rosslau.de

    Telefon Festnetz: 0340 204-2033

    Telefon Festnetz: 0340 204-1034

    Fax: 0340 204-2692934

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht im gesamten Erdgeschoss

    Stichwörter

    Heirat, Hochzeit

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2023

    Technisch geändert am 12.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • bei miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunden der Eltern

      • Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

    • bei nicht miteinander verheirateten Eltern

      • Geburtsurkunde der Mutter

      • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:

        • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter

        • Geburtsurkunde des Vaters

        • ggf. die Sorgeerklärung

    • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

    • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren

    Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.

    Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

    Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.

    Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister  können Geburtsurkunden ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI Referat VII1 am 22.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Sohn, Geburt, Hausgeburt, Frühgeburt, Geburtsbeurkundung, Eltern, Geburtstag, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Mutter, Tochter, Entbindung, Kindesanmeldung, Nachwuchs, Standesamtsangelegenheit, Bescheinigung Geburt, Vater, Standesamtsangelegenheiten, Kind, Standesamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020