Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Jessen (Elster)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    06917 Jessen (Elster)

    Schloß

    Behindertenparkplatz: Schlossweg; hinter dem Schloß
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schloßstraße 11; vor dem Schloß; mit Parkscheibe, max 1h
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schloßweg; hinter dem Schloß
    Anzahl: 15
    Gebühren: nein

    Jessen (Elster), Bahnhof

    Regionalbahn: Halle - Falkenberg (Elster)

    Regionalbahn: Dessau Hbf - Annaburg


    Jessen (Elster), Busbahnhof

    Bus: siehe Fahrplanauskunft


    Jessen (Elster), Friedhof

    Bus: siehe Fahrplanauskunft

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03537 276-5

    Fax: 03537 276-610

    E-Mail: info@jessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechter Zugang befindet sich am Hintereingang, Bitte klingeln.

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 20.09.2021 (von: Wewior, Sven)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 24.09.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)