Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Annaburg - Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, DB (Bahnhof)
Regionalbahn: Horka-Roßlau
Regionalbahn: Halle-Annaburg-Falkenberg
Regionalbahn: Leipzig-Annaburg
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15
06923 Annaburg
Öffnungszeiten
Montag: nach terminlicher Vereinbarung Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 18:00 Uhr Freitag: nach terminlicher Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035385 702-32(Stadtverwaltung)
Fax: 035385 702-21(Stadtverwaltung)
E-Mail: stadt@annaburg.de
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an.
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Umlegungsausgleichsleistungen