Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Frommhagenstraße
      Linie:
      • Bus: Frommhagenstraße
    • Haltestelle: Stadtseeallee
      Linie:
      • Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Moltkestr. 34-36

    39576 Stendal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Frommhagenstraße
      Linie:
      • Bus: Frommhagenstraße
    • Haltestelle: Stadtseeallee
      Linie:
      • Bus: Stadtseeallee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 10 11 45

    39576 Stendal

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03931 651561

    E-Mail: tiefbauamt@stendal.de

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise für Stendal

    Gebühr 5.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English