Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Liegenschafts-/Gebäudemanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 18

    39435 Egeln

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Barfüßerstraße
      Anzahl: 40  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Egeln, Busbahnhof (ZOB)
      Linie:
      • Bus: 171, 172, 173, 179, 408

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 20

    39435 Egeln

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039268 944-605

    Telefon Festnetz: 039268 944-609

    Fax: 039268 944-446

    Telefon Festnetz: 039268 944-608

    Telefon Festnetz: 039268 944-604

    E-Mail: bauamt@egelnermulde.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine Rollstuhlrampe befindet sich im Haus 2 (Anbau am Rathaus).

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English