Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtplanung-und Stadtentwicklung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Markt 1

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Die Stadt Schönebeck (Elbe) mit dem Kurort Bad Salzelmen liegt nahe Magdeburg in einer landschaftlich reizvollen Umgebung.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breiteweg
      Anzahl: 13  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bodengasse
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03928 710-499

    Telefon Festnetz: 03928 710-419

    E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine Klingel für Rollstuhlfahrer befindet sich links vom Treppenaufgang.

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Stadtplanung und Bauwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Die Stadt Schönebeck (Elbe) mit dem Kurort Bad Salzelmen liegt nahe Magdeburg in einer landschaftlich reizvollen Umgebung.

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breiteweg
      Anzahl: 13  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bodengasse
      Anzahl: 35  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 139 Bernburg - Calbe - Großmühlingen - Eggersdorf - Schönebeck
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 130 B Schönebeck, Bahnhof - S-Bahnhof Süd - Einkaufspark Süd - Schönebeck, Felgeleben
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Erfurt
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 130 A Schönebeck, Salzblume - Markt - Bahnhof - Blauer Stein - Schönebeck, Bad Salzelmen
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 137 Schönebeck - Plötzky - Pretzien - Ranies
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 135 Schönebeck - Eggersdorf - Förderstedt
    • Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 133 Schönebeck - Welsleben - Biere - Schönebeck (Ringverkehr)
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: Linie 132 Schönebeck - Gnadau/Glinde - Barby

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    39202 Schönebeck (Elbe)

    Öffnungszeiten

    Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11:30 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03928 710-499

    Telefon Festnetz: 03928 710-419

    E-Mail: Stadt.SBK@schoenebeck-elbe.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Eine Klingel für Rollstuhlfahrer befindet sich links vom Treppenaufgang.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de