Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Barby - Einwohnermeldeamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1020
39246 Barby
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
Linie:- Bus: 109
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Linie:- Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
Linie:- Bus: 109
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Linie:- Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Groß Rosenburg, Bürgerbüro, Nienburger Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Barby, entlang der Goethestraße (Parkscheibe)
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Groß Rosenburger Hof
Linie:- Bus: 109
- Haltestelle: Ludwig-Fuchs-Straße, Barby
Linie:- Bus: 112
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Haus der Begegnung, Goethestraße 14 in Barby Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: gschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: geschlossen Bürgerbüro, Nienburger Straße 1 in Groß Rosenburg Mittwoch: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039298 682-27(Haus der Begegnung)
Fax: 039294 252-14(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
Telefon Festnetz: 039294 252-0(Bürgerbüro Gr. Rosenburg)
Fax: 039298 682-20(Haus der Begegnung)
E-Mail: meldeamt@stadt-barby.de
Internet
Weitere Informationen
Gehbehinderte melden sich bitte vorab telefonisch an.
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge