Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wettin-Löbejün - Gebühren und Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06193 Wettin-Löbejün

    Parkplätze

    • Parkplatz: Ecke Rathausstraße/Schillerstraße
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marktstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Löbejüner Burgstraße
      Anzahl: 6  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Löbejüner Burgstraße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Löbejün, An der Stadtmauer
      Linie:
      • Bus: 303, 310, 316, 317
    • Haltestelle: Löbejün, Kochstor
      Linie:
      • Bus: 301, 310

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags: geschlossen dienstags: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr freitags: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 034603 757-15

    Telefon Festnetz: 034603 757-37

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wettin-Löbejün

    Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün

    IBAN: DE73 8009 3784 0000 0396 32

    BIC: GENODEF1HAL

    Bankinstitut: Volksbank Halle/Saale e.G.

    Stadt Wettin-Löbejün

    Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün

    IBAN: DE32 8005 3762 0375 0023 38

    BIC: NOLADE21HAL

    Bankinstitut: Saalesparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte Personen und Eltern mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English