Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Wettin-Löbejün - Gebühren und Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Ecke Rathausstraße/Schillerstraße
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktstraße
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Löbejüner Burgstraße
Anzahl: 6 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Löbejüner Burgstraße
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Löbejün, An der Stadtmauer
Linie:- Bus: 303, 310, 316, 317
- Haltestelle: Löbejün, Kochstor
Linie:- Bus: 301, 310
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags: geschlossen dienstags: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr mittwochs: 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr donnerstags: 09:00 - 12:00 Uhr freitags: geschlossen
Kontakt
Fax: 034603 757-15
Telefon Festnetz: 034603 757-37
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (SB Gebühren und Beiträge)
Telefon Festnetz: 034603 75737
Internet
Bankverbindung
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE73 8009 3784 0000 0396 32
BIC: GENODEF1HAL
Bankinstitut: Volksbank Halle/Saale e.G.
Stadt Wettin-Löbejün
Empfänger: Stadt Wettin-Löbejün
IBAN: DE32 8005 3762 0375 0023 38
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
cirka 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen