Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Allstedt - Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Forststraße 9

    06542 Allstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Breite Straße
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Freitag: 09.00-12.00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034652 864-21

    Fax: 034652 864-14

    E-Mail: hauptamt@allstedt.info

    Internet

    Weitere Informationen

    Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English