Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Genthin - SG Immobilienwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    39307 Genthin

    Parkplätze

    • Parkplatz: Lindenstraße 2 - Hofgelände
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Genthin, Markt
      Linie:
      • Bus: 750
    • Haltestelle: Genthin, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03933 876-302

    Fax: 03933 876-140

    E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Genthin

    Empfänger: Stadt Genthin

    IBAN: DE39 8105 4000 0711 0039 20

    BIC: NOLADE21JEL

    Bankinstitut: Sparkasse Jerichower Land

    Weitere Informationen

    RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de