Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rogätz, MTS
Linie:- Bus: 607, 611
- Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
- Haltestelle: Colbitz, Mitte
Linie:- Bus: 606, 609
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rogätz, MTS
Linie:- Bus: 607, 611
- Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
- Haltestelle: Colbitz, Mitte
Linie:- Bus: 606, 609
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rogätz, MTS
Linie:- Bus: 607, 611
- Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
- Haltestelle: Colbitz, Mitte
Linie:- Bus: 606, 609
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
ROGÄTZ: Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen COLBITZ: Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag: geschlossen Mittwoch: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 039208 274-76(Colbitz)
Fax: 039208 274-32
Telefon Festnetz: 039208 274-23(Rogätz)
E-Mail: bauamt@elbe-heide.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge