Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 2

    39326 Colbitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Colbitz, Mitte
      Linie:
      • Bus: 606, 609
    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Colbitz, Mitte
      Linie:
      • Bus: 606, 609
    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Colbitz, Mitte
      Linie:
      • Bus: 606, 609
    • Haltestelle: Angern-Rogätz, DB
      Linie:
      • Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg
    • Haltestelle: Rogätz, MTS
      Linie:
      • Bus: 607, 611

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    ROGÄTZ: Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen COLBITZ: Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Dienstag: geschlossen Mittwoch: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: geschlossen Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039208 274-23(Rogätz)

    Telefon Festnetz: 039208 274-76(Colbitz)

    Fax: 039208 274-32

    E-Mail: bauamt@elbe-heide.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Nur der Verwaltungssitz in Rogätz im Erdgeschoss ist Barrierefrei erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2014

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de