Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wolmirstedt - Stadtplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    August-Bebel-Straße 25

    39326 Wolmirstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Rathaus mit Parkuhr
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wolmirstedt
      Linien:
      • Bus: 601, 605, 608, 610
      • Regionalbahn: Magdeburg-Stendal-Uelzen o. Wittenberge
      • S-Bahn: Magdeburg-Zielitz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1155

    39321 Wolmirstedt

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Verwaltung Dienstag: 09:00 - 11:30 / 13:30 - 17:30 Donnerstag: 13:30 - 15:30 Freitag: 09:00 - 11:30 und nach Vereinbarung! Jeden 1.Samstag im Monat ist das Einwohnermeldeamt von 10:00 - 12:00 Uhr geöffnet!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039201 64-768

    Fax: 039201 64-800

    E-Mail: bauamt@stadtwolmirstedt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Beiträge auf Grund von Leistung, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Straßenausbaubeiträge

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de