Wohnungsbau Förderung

    Wohnungsbauförderung beantragen

    Sie haben ein Wohneigentum, welches Sie modernisieren lassen wollen? Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie dafür einen Zuschuss.

    Beschreibung

    Wenn Sie Wohneigentum erwerben, neu bauen oder modernisieren möchten, stehen Ihnen verschiedene staatliche Förderprogramme zu Verfügung:

    Herrichtung leerstehenden Wohnraums

    Für die Modernisierung und Instandsetzung leerstehender und teilweise leerstehender Wohngebäude in Sachsen-Anhalt können Sie als Eigentümer einen Zuschuss erhalten. Dieser beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 EUR je Wohneinheit.

    Gefördert werden vor allem:

    • Die Instandsetzung und Modernisierung
    • Änderung des Wohnungszuschnitts
    • Die Behebung baulicher Mängel
    • Lärmschutz
    • Wärmedämmung
    • Barrierefreier Zugang

    Diese geförderten Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung.

    Aufzugsprogramm

    Wenn Sie Ihr Wohneigentum barrierefrei umbauen lassen möchten, können Sie einen Zuschuss für bestimmte Maßnahmen erhalten. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10.000 EUR pro Wohneinheit. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise

    • Nachrüstung oder Verbesserung der Aufzugsanlagen
    • Einbau von Treppenliften

    Wohnraummodernisierung

    Wenn Sie Träger von Investitionen an Wohngebäuden sind, haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für die Wohnraummodernisierung zu erhalten. Die Wohngebäude sollen dabei unter den Aspekten des altersgerechten Wohnens (Mehrgenerationenwohnen und Barrierefreiheit) und des Klimaschutzes umgebaut werden. Neben selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sind auch bisher nicht wohnunwirtschaftlich genutzte Gebäude förderungsfähig.

    Bildung von Wohneigentum

    Für die Neuschaffung und den Erwerb von Wohneigentum können Sie ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen bis maximal 65.000 EUR erhalten. Hierzu müssen Sie mindestens 2 Haushaltsangehörige sein und Ihr Einkommen darf die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförderungsgesetz um nicht mehr als 80 % überschreiten.

    Zuständigkeit

    Bei allen genannten Fördermöglichkeiten ist das Förderberatungszentrum der Investitions-bank Sachsen-Anhalt Ihr Ansprechpartner vor Ort. Dort werden Sie beraten und unterstützt bei der Wahl der geeigneten Finanzierungsstrategie.

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 12

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 589-1745

    Fax: 0391 589-1754

    E-Mail: info@ib-lsa.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Kostenfreie Hotline für Fragen zur Immobilienförderung: 0800 56 008 46

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Antragsformulare zum Download und teilweise bereits zum Ausfüllen, Checklisten beizubringender Unterlagen und weiterführende Informationsblätter zu den einzelnen Wohnungsbauförderprogrammen finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt am 18.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnraum, Aufzugsprogramm, Wohnbauförderung, Städtebauförderung, Wohnraummodernisierung, Eigentumsförderung, Wohnraumförderung, Immobilien, Wohneigentum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English