Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.
Beschreibung
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Zuständigkeit
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Bauordnung
Beschreibung
Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Arnimer Damm
Linie:- Bus: Arnimer Damm
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Kontaktperson
Sachgebietsleitung 63.01
Telefon Festnetz: +49 3931 7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Bauaufsicht - Prüfgruppe 1
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7336
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Bauaufsicht - Prüfgruppe 2
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7371
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Formulare
Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung
Absteckbescheinigung nach § 71 (7) BauO LSA
Erfüllungserklärung nach § 92(1 ) Gebäudeenergiegesetz für Neubauten
Erklärung der Gemeinde nach § 61 BauO LSA im Freistellungsverfahren
Erklärung der Gemeinde für verfahrensfreie Vorhaben nach § 60 (1) BauO LSA
Erklärung zur Einhaltung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)
Antrag auf eine Sanierungsgenehmigung gemäß § 144 BauGB für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen oder den Abbruch von baulichen Anlagen
Erfüllungserklärung nach § 92 (2) Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude
Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
Mitteilung über Baubeginn
Erklärung zum Kriterienkatalog
Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
Landkreis Stendal - Bauverwaltung / Denkmalschutz
Beschreibung
Bitte beachten: Das Bauordnungsamt des Landkreises Stendal ist nicht zuständig für das Gebiet der Einheitsgemeinde Hansestadt Stendal! Bitte wenden Sie sich bei Fragen rund um Bauantrag, Baugenehmigung, Denkmalschutz, etc. direkt an das Bauaufsichtsamt der Hansestadt Stendal.
Adresse
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
- Haltestelle: Arnimer Damm
Linie:- Bus: Arnimer Damm
- Haltestelle: Sperlingsberg
Linie:- Bus: Sperlingsberg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die Kontakt-Seite aufrufen.
Kontakt
Kontaktperson
Bauverwaltung
Telefon Festnetz: +49 3931 60-7336
E-Mail: bauamt@landkreis-stendal.de
Formulare
Erfüllungserklärung nach § 92 (2) Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude
Erfüllungserklärung nach § 92(1 ) Gebäudeenergiegesetz für Neubauten
Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
Mitteilung über Baubeginn
Erklärung zum Kriterienkatalog
Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB
Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB
Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
Vorbescheid beantragen
Bau- und Wirtschaftsförderungsamt
Adresse
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 492-6
E-Mail: bauamt@osterburg.de
Kontaktperson
Frau Schliecker (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03937 492-762
E-Mail: birgit.schliecker@osterburg.de
Herr Köberle (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 03937 492-760
E-Mail: matthias.koeberle@osterburg.de
Bankverbindung
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE63 1203 0000 0000 7650 08
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB - Deutsche Kreditbank Berlin
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: VR PLUS Altmark-Wendland eG
Formulare
Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
Mitteilung über Baubeginn
Erklärung zum Kriterienkatalog
Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)
Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB
Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB
Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
Anzeige der Beseitigung von Anlagen
Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
Vorbescheid beantragen
erforderliche Unterlagen
- Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Gegebenenfalls:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Voraussetzungen
- Vollständiger Bauantrag
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
- Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen
Rechtsgrundlage(n)
- § 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- § 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Anlage für die Verwaltungsvorschrift zur Einführung technischer Baubestimmungen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Jahre (Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.)
Bearbeitungsdauer
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ausnahme: Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
Kosten
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
- Erwartete Kosten der Bauausführung
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
- Informationen des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales - BaugenehmigungBei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens sind eine Reihe bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften zu beachten.
- Übersicht zum Öffentlichen Baurecht
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024
Stichwörter
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Hausbau, Bauvorhaben, Anlage, Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, Gebäude, Baugenehmigung, Errichtung, Bauen, bauliche Anlage