Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Burg - 3.4 Sachgebiet Tiefbau / Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    In der Alten Kaserne 2

    39288 Burg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1132

    39281 Burg

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi.  keine Sprechzeit Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
    Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB

    Weitere Informationen

    Der Aufzug befindet sich an der Stirnseite des Hauses.

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2010

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Baugenehmigung

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    Postfach 11 31

    39288 Burg

    Hausanschrift

    Brandenburger Straße 100

    39307 Genthin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: bau@lkjl.de

    Telefon Festnetz: 03921 949-6300

    Fax: 03921 949-9663

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
    Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB

    Version

    Technisch erstellt am 21.03.2011

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Gegebenenfalls:

    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutznachweis
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    • Vollständiger Bauantrag
    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
    • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Jahre (Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Kosten

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    mindestens 50 €

    Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauvorhaben, Bauen, Gebäude, Baugenehmigungsverfahren, Errichtung, Baugenehmigung, Hausbau, bauliche Anlage, Bauantrag, Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020