Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Burgenlandkreis - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Diese Adresse bitte als Postanschrift verwenden!

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1151

    06601 Naumburg (Saale)

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 6

    06667 Weißenfels

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr Nebra und Zeitz Dienstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr 13.00 Uhr - 17.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03443 372-156

    Telefon Festnetz: 03443 372-155

    E-Mail: bauordnungsamt@blk.de

    Formulare

    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
    Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Gegebenenfalls:

    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutznachweis
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    • Vollständiger Bauantrag
    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
    • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Jahre (Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Kosten

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    mindestens 50 €

    Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Bauvorhaben, bauliche Anlage, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung, Anlage, Bauantrag, Gebäude, Errichtung, Hausbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)