Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

    Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten möchten, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür müssen Sie einen Bauantrag stellen.

    Beschreibung

    Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

    Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).

    Hinweise für Halle (Saale): Baugenehmigung erteilen

    Baugenehmigungen werden auf Antrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen nach §§ 62 und 63 Bauordnung erteilt. Der Antrag ist schriftlich in 2-facher Ausfertigung zu stellen.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Abteilung Baugenehmigung

    Beschreibung

    Gehört zu: Fachbereich Städtebau und Bauordnung im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

    Aufgaben:

    • Prüfen von Anträgen nach Bauordnung
      -  Voranfragen
      -  Bauanträge für Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung
      -  Genehmigungsfreistellungen
      -  Abbruchanzeige
    • Bauzustandsbesichtigungen
    • Einschreiten und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bauordnung
    • Beratung von Bürgern, Planern und Bauherren
    • Prüfung statischer und bautechnischer Nachweise im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren
    • Abnahme Fliegender Bauten
    • Abgeschlossenheitsbescheinigungen

    Leitung: Herr Thielicke-Bendix

    Zugeordnete Teams:

    Team Zentrale Beratung / Antragstellung

    Team Baugenehmigungsverfahren Nord / West

    Team Baugenehmigungsverfahren Süd / Ost

    Team Bautechnische Nachweise

    Team Rechnunngswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. nach Vereinbarung Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mi. nach Vereinbarung Do. nach Vereinbarung Fr. nach Vereinbarung Sa. geschlossen So. geschlossen

    Kontakt

    Fax: +49 345 2216302

    Telefon Festnetz: +49 345 2216306

    E-Mail: bauen@halle.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Baubeschreibung Werbeanlage (Anlage zum Bauantrag)
    Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag)
    Erklärung zum Kriterienkatalog
    Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
    Antrag auf Baugenehmigung (§ 71 i.V.m. § 62 bzw. § 63 BauO LSA)

    Antrag zur Errichtung, Änderung, Nutzung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen

    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 3 BauGB

    Erklärung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch -BauGB

    Anlage zur Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Antrag auf Eintragung einer Baulast (§ 82 BauO LSA)
    Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
    Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
    Anzeige der Beseitigung von Anlagen
    Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
    Anzeige über die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung (§ 81 Abs. 2 Satz 1 BauO LSA)
    Vorbescheid beantragen

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder Formular)
    • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Gegebenenfalls:

    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutznachweis
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Hinweise für Halle (Saale): Baugenehmigung erteilen

    Nach Bauvorlagenverordnung, in der Regel mindestens:

    ausgefülltes Antragsformular
    (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Antrag auf Baugenehmigung)

    • Lageplan
    • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
    • Bauzeichnungen
    • Bau- und Betriebsbeschreibung
      (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Baubeschreibung (Anlage zum Bauantrag))
    • Nachweis der Standsicherheit (Erklärung zum Kriterienkatalog)
      Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
      (Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Erklärung und Hinweise zum Kriterienkatalog)
    • Nachweis des Brandschutzes
    • Nachweis der gesicherten Versorgung mit Wasser und Energie, der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
    • Nachweisführung nach § 10 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG)
      Formulare zur Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG
      (Link auf Formulare des Landes Sachsen-Anhalt)

    Voraussetzungen

    • Vollständiger Bauantrag
    • Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften
    • Falls nicht, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen beantragen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder in Papierform unter Nutzung des Formulars.

    Bei der Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
    • Leisten Sie die Vorauszahlung.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese Unklarheiten zu beseitigen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und notwendigen Stellen.
    • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Zahlen Sie die Gebühren.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Jahre (Sie müssen innerhalb von 3 Jahren mit den Bauarbeiten beginnen. Sonst verliert die Baugenehmigung ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 2 Jahre unterbrechen. Sie können die Frist um 1 Jahr verlängern. Hierfür müssen Sie die Verlängerung beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.

    Ausnahme:  Die Behörde kann die Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängern. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.

    Kosten

    Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:

    • Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
    • Erwartete Kosten der Bauausführung

    mindestens 50 €

    Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €

    Hinweise für Halle (Saale): Baugenehmigung erteilen

    Anfallende Gebühren werden in Abhängigkeit vom Bauvorhaben auf der Grundlage der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt am 12.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Bauen, Errichtung, Bauantrag, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Gebäude, Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, bauliche Anlage, Hausbau, Bauvorhaben, Anlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English