Besondere Zuwendung für Haftopfer nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz Gewährung

    Opferpension (Opferrente) beantragen

    Beschreibung

    Opfer der SED-Diktatur haben auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine monatliche Opfer-Pension in Höhe von bis zu 250 Euro.

    Anspruch auf eine Opferpension haben Personen,

    • die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 180 Tagen erlitten haben,
    • keine Ausschließungsgründe vorliegen (Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, Stellung im schwerwiegendem Maße zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht, im Beitrittsgebiet dem damaligen System erheblichen Vorschub geleistet haben oder Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat, sofern die Entscheidung in einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister enthalten ist),
    • in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Soziales Entschädigungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Maxim-Gorki-Straße 7

    06114 Halle (Saale)

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-3088

    Telefon Festnetz: 0391 567-2491

    Fax: 0345 514-3089

    E-Mail: StrRehaG@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Formulare

    Antrag auf Gewährung einer besonderen monatlichen Zuwendung (Opferpension)
    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Opferpension)
    Verdienstbescheinigung Opferpension (PDF; 0,5 MB; 2 Seiten)
    Hinweisblatt zum Antrag auf Gewährung einer besonderen Zuwendung (Opferpension) nach § 17a StrRehaG

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 10.05.2006 (von: Sirid Riewe)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Meldebescheinigung
    • Verdienstbescheinigung
    • Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Rehabilitierungsentscheidung durch Landgericht Magdeburg oder Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 HHG mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt oder Rehabilitierungsentscheidung durch Landgericht Halle
    • Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)- nach Aufforderung durch das Landesverwaltungsamt

    Formulare

    Weitere Antragsformulare und Hinweisblätter erhalten Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Anspruch auf Zahlung der Opferpension ist vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrages abhängig. Er beginnt frühestens mit dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Wurde der Antrag vor Inkrafttreten der Opferpension gestellt, stehen Leistungen frühestens mit dem Monat zu, der auf das Inkrafttreten folgt.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 03.09.2007 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)