Zuwendungen bei Mehrlingsgeburten Gewährung

    Zuwendung bei Mehrlingsgeburten beantragen

    Beschreibung

    Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft bei Mehrlingen (ab Drillinge). Die Ehrenpatenschaft ist mit der Gewährung einer einmaligen Zuwendung von 1400 Euro pro Mehrling verbunden. Nur die leiblichen Eltern oder alleinerziehende Elternteile der Mehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind antragsberechtigt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres  nach  der Geburt der Mehrlinge beim Landesverwaltungsamt gestellt werden.
    Verpflichtungen für den Ehrenpaten durch die Patenschaft sind ausgeschlossen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Richtlinien zur Gewährung von freiwilligen Hilfen
    des Landes Sachsen-Anhalt an Familien nach Mehrlingsgeburten
    und Übernahme einer Ehrenpatenschaft
    bei Mehrungen in Sachsen-Anhalt
    RdErl. des MS vom 14.04.2020 - 41-51110

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2007 (von: Johannes Meisner)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Bethge, Vanessa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)