Zuwendung bei Mehrlingsgeburten beantragen
Beschreibung
Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt übernimmt auf Antrag die Ehrenpatenschaft bei Mehrlingen (ab Drillinge). Die Ehrenpatenschaft ist mit der Gewährung einer einmaligen Zuwendung von 1400 Euro pro Mehrling verbunden. Nur die leiblichen Eltern oder alleinerziehende Elternteile der Mehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind antragsberechtigt. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Mehrlinge beim Landesverwaltungsamt gestellt werden.
Verpflichtungen für den Ehrenpaten durch die Patenschaft sind ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinien zur Gewährung von freiwilligen Hilfen
des Landes Sachsen-Anhalt an Familien nach Mehrlingsgeburten
und Übernahme einer Ehrenpatenschaft
bei Mehrungen in Sachsen-Anhalt
RdErl. des MS vom 14.04.2020 - 41-51110
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt