Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung vereinbaren

    Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

    Beschreibung

    Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
    Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

    Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Salzlandkreis - 34 Fachdienst Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Müntzer-Straße 41

    06406 Bernburg (Saale)

    Hausanschrift

    34 Fachdienst Gesundheit

    06400 Bernburg (Saale)

    Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 34 Fachdienst Gesundheit, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-12:00 Uhr Sozialpsychiatrischer Dienst Regionalstelle Staßfurt: Montag: 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1500(SG Sozialpsychiatrischer Dienst)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1732(SG Umwelthygiene und Infektionsschutz)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1539(SG Betreuungsbehörde)

    Fax: +49 3471 684-551470

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-1501(Fachdienstleitung/ SG Ärztliche Dienste)

    E-Mail: gesundheit@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchung benötigen Sie

    • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
    • Impfausweis
    • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
    • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 5 Jahre
    • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
    • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
    • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
    • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

    Bearbeitungsdauer

    Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

    Die Untersuchung dauert circa 30 Minuten.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsdurchführung, Schule, Einschulung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English