Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.
Beschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Gesundheit
Beschreibung
Gesundheitsamt mit kinder- und jugendzahnärztlichem Dienst
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mansfelder Hof
Linie:- Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Landwehr
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Parkplatz: Behindertenparkplatz: Landwehr
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Mansfelder Hof
Linie:- Bus: Mansfelder Hof
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:30 bis 15:00 Uhr Di: 08:30 bis 17:30 Uhr Mi: Verwaltungstag - Termine nur mit konkreter Vereinbarung Do: 08:30 bis 15:00 Uhr Fr: 08:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4445
Telefon Festnetz: +49 3464 535-4400
Fax: +49 3464 535-4491
E-Mail: gesundheitsamt@lkmsh.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Voraussetzungen
- Mindestalter 5 Jahre
- Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
- Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
- Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
- Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.
Bearbeitungsdauer
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.
1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
Einschulung, Schule, Einschulungsdurchführung