Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.
Beschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweise für Harz: Einschulungsuntersuchung
Die Anmeldung muss bereits bis zum 01.03. im Jahr vor der Einschulung in der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Anmeldetermine werden von den Stadtverwaltungen bzw. Verwaltung der Einheitsgemeinden über die Presse bzw. über die Kindereinrichtungen bekannt gegeben.
Im Jahr vor der Einschulung erfolgt immer eine amtsärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Der Untersuchungstermin wird Ihnen bei der Anmeldung in der Schule oder direkt durch den Jugendärztlichen Dienst mitgeteilt.
Im Ergebnis der Untersuchung geben die Ärztinnen oder Ärzte Empfehlungen zur Schullaufbahn und beraten evt. notwendiger Diagnostik bzw. zu Fördermaßnahmen. Des Weiteren erfolgt eine Impfberatung.
Die Anmeldung muss bereits bis zum 01.03. im Jahr vor der Einschulung in der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Anmeldetermine werden von den Stadtverwaltungen bzw. Verwaltung der Einheitsgemeinden über die Presse bzw. über die Kindereinrichtungen bekannt gegeben.
Im Jahr vor der Einschulung erfolgt immer eine amtsärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Der Untersuchungstermin wird Ihnen bei der Anmeldung in der Schule oder direkt durch den Jugendärztlichen Dienst mitgeteilt.
Im Ergebnis der Untersuchung geben die Ärztinnen oder Ärzte Empfehlungen zur Schullaufbahn und beraten evt. notwendiger Diagnostik bzw. zu Fördermaßnahmen. Des Weiteren erfolgt eine Impfberatung.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-2302
Fax: 03941 5970-2300
erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Voraussetzungen
- Mindestalter 5 Jahre
- Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Harz: Einschulungsuntersuchung
RdErl. des MK vom 26.01.04 - 31.2-83100/1-1 (SVB/LSA S. 33) - Aufnahme in die Grundschule
RdErl. des MK vom 26.01.04 - 31.2-83100/1-1 (SVB/LSA S. 33) - Aufnahme in die Grundschule
Verfahrensablauf
- Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
- Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
- Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
- Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.
Fristen
Hinweise für Harz: Einschulungsuntersuchung
Eine vorzeitige Einschulung oder (in besonderen Ausnahmefällen) eine Zurückstellung um ein Jahr ist auf Antrag bei der zuständigen Schulbehörde möglich.
Eine vorzeitige Einschulung oder (in besonderen Ausnahmefällen) eine Zurückstellung um ein Jahr ist auf Antrag bei der zuständigen Schulbehörde möglich.
Bearbeitungsdauer
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.
1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
Schule, Einschulung, Einschulungsdurchführung