Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung vereinbaren

    Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

    Beschreibung

    Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
    Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

    Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Hinweise für Harz: Einschulungsuntersuchung

    Die Anmeldung muss bereits bis zum 01.03. im Jahr vor der Einschulung in der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Anmeldetermine werden von den Stadtverwaltungen bzw. Verwaltung der Einheitsgemeinden über die Presse bzw. über die Kindereinrichtungen bekannt gegeben.

    Im Jahr vor der Einschulung erfolgt immer eine amtsärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Der Untersuchungstermin wird Ihnen bei der Anmeldung in der Schule oder direkt durch den Jugendärztlichen Dienst mitgeteilt.

    Im Ergebnis der Untersuchung geben die Ärztinnen oder Ärzte Empfehlungen zur Schullaufbahn und beraten evt. notwendiger Diagnostik bzw. zu Fördermaßnahmen. Des Weiteren erfolgt eine Impfberatung.

    Die Anmeldung muss bereits bis zum 01.03. im Jahr vor der Einschulung in der zuständigen Grundschule erfolgen. Die Anmeldetermine werden von den Stadtverwaltungen bzw. Verwaltung der Einheitsgemeinden über die Presse bzw. über die Kindereinrichtungen bekannt gegeben.

    Im Jahr vor der Einschulung erfolgt immer eine amtsärztliche Untersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes. Der Untersuchungstermin wird Ihnen bei der Anmeldung in der Schule oder direkt durch den Jugendärztlichen Dienst mitgeteilt.

    Im Ergebnis der Untersuchung geben die Ärztinnen oder Ärzte Empfehlungen zur Schullaufbahn und beraten evt. notwendiger Diagnostik bzw. zu Fördermaßnahmen. Des Weiteren erfolgt eine Impfberatung.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Harz - Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanebecker Straße 14

    38820 Halberstadt

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03941 5970-2302

    Fax: 03941 5970-2300

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2008 (von: Yvonne Julke)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchung benötigen Sie

    • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
    • Impfausweis
    • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
    • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 5 Jahre
    • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Harz: Einschulungsuntersuchung

    RdErl. des MK vom 26.01.04 - 31.2-83100/1-1 (SVB/LSA S. 33) - Aufnahme in die Grundschule

    RdErl. des MK vom 26.01.04 - 31.2-83100/1-1 (SVB/LSA S. 33) - Aufnahme in die Grundschule

    Verfahrensablauf

    • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
    • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
    • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
    • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

    Fristen

    Hinweise für Harz: Einschulungsuntersuchung

    Eine vorzeitige Einschulung oder (in besonderen Ausnahmefällen) eine Zurückstellung um ein Jahr ist auf Antrag bei der zuständigen Schulbehörde möglich.

    Eine vorzeitige Einschulung oder (in besonderen Ausnahmefällen) eine Zurückstellung um ein Jahr ist auf Antrag bei der zuständigen Schulbehörde möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

    1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2007 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Schule, Einschulung, Einschulungsdurchführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)