Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung vereinbaren

    Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

    Beschreibung

    Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
    Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

    Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Hinweise für Burgenlandkreis: Spezielle Hinweise: Einschulungsuntersuchung in LANDKREIS Burgenlandkreis

    Bei uns macht dies immer der Landrat, weil ihm Bildung wichtig ist.

    Bei uns macht dies immer der Landrat, weil ihm Bildung wichtig ist.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönburger Straße 41

    06618 Naumburg (Saale)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 307
    Gebühren: nein

    Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße

    Bus: Stadtverkehr Linie 2 / Linienverkehr 620, 820

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1151

    06601 Naumburg (Saale)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr Sprechtage in Nebra - nach telefonischer Vereinbarung Sprechtage in Zeitz Dienstag - wie allgemeine Sprechzeiten weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03445 73-1675(Fax Naumburg)

    Fax: 03443 372-362(Fax Weißenfels)

    E-Mail: gesundheitsamt@blk.de

    Telefon Festnetz: 03443 372-363

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 05.05.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchung benötigen Sie

    • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
    • Impfausweis
    • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
    • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 5 Jahre
    • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
    • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
    • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
    • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

    Bearbeitungsdauer

    Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

    1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2007 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 04.10.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Schule, Einschulung, Einschulungsdurchführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)