Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.
Beschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweise für Burgenlandkreis: Spezielle Hinweise: Einschulungsuntersuchung in LANDKREIS Burgenlandkreis
Bei uns macht dies immer der Landrat, weil ihm Bildung wichtig ist.
Bei uns macht dies immer der Landrat, weil ihm Bildung wichtig ist.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 307
Gebühren: nein
Landratsamt (Hoeltzstraße) / Schönburger Straße
Bus: Stadtverkehr Linie 2 / Linienverkehr 620, 820
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1151
06601 Naumburg (Saale)
Öffnungszeiten
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.30 - 11.30 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 08.30 - 11.30 Uhr Sprechtage in Nebra - nach telefonischer Vereinbarung Sprechtage in Zeitz Dienstag - wie allgemeine Sprechzeiten weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Fax: 03445 73-1675(Fax Naumburg)
Fax: 03443 372-362(Fax Weißenfels)
E-Mail: gesundheitsamt@blk.de
Telefon Festnetz: 03443 372-363
erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Voraussetzungen
- Mindestalter 5 Jahre
- Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
- Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
- Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
- Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.
Bearbeitungsdauer
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.
1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
Schule, Einschulung, Einschulungsdurchführung