Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.
Beschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz
Beschreibung
Zum Amt gehörende Teams/Bereiche
Team Sozialpsychiatrischer Dienst
Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst
Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst
Informationen zum Coronavirus
Hier findet man alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Börde.
Informationen zum Coronavirus
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Hier findet man alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Börde.
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
Befunde von Trichinenuntersuchungen / bitte hier klicken
Risikoampeln für Tierseuchen
Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta
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Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Postfachadresse
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Kontakt
Fax: +49 3904 7240-54319(Veterinär)
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551(Hotline Gesundheit)
Fax: +49 3904 7240-52667(Gesundheit)
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318(Hotline Veterinär)
E-Mail: veterinaer-lebensmittel@landkreis-boerde.de
E-Mail: gesundheit@landkreis-boerde.de
Kontaktperson
Herr Julian Nader (komm. Amtsleiter)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst
Beschreibung
Aufgaben Jugendärztlicher Dienst
- Reihenuntersuchungen in Schulen
- Untersuchungen in Kindergärten
- Impfaktionen
- Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrern und Erziehern
- sozialpädiatrische Hilfen
- Begutachtung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen nach SGB XII
- Untersuchungen auf Anforderung öffentlicher Stellen und Institutionen und Erstellen von Gesundheitszeugnissen
- Impf- und Reiseberatung
Aufgaben Jugenzahnärztlicher Dienst
- Zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen und deren Dokumentation
- Organisation und Durchführung gruppenprophylaktischer Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit u.a. durch Fluoridierung der Zähne sowie Ernährungsberatung
- Intensivprophylaktische Betreuung von Kariesrisikokindern speziell in integrativen Kindertagesstätten und Förderschulen
- Öffentlichkeitsarbeit mit Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen u.a. zum Tag der Zahngesundheit
- Gutachterliche Tätigkeit und zahnärztliche Einzeluntersuchungen Beratungstätigkeit zur Gesundheitsförderung und -erziehung
- Erstellung von Schuljahresberichten und anderer Statistiken im Rahmen einer Gesundheitsberichterstattung
- Organisation und Durchführung der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege im Rahmen einer Netzwerkbildung mit anderen Organisationen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 50 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Christine Schmidt (Ärztin im jugendärztlichen Dienst)
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Voraussetzungen
- Mindestalter 5 Jahre
- Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
- Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
- Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
- Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.
Bearbeitungsdauer
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.
1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
Einschulung, Schule, Einschulungsdurchführung