Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung vereinbaren

    Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

    Beschreibung

    Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
    Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

    Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz

    Beschreibung

    Zum Amt gehörende Teams/Bereiche

    Team Sozialpsychiatrischer Dienst

    Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

    Team Amtsärztlicher Dienst

    Team Hygiene und umweltmedizinischer Dienst

    Team Lebensmittelkontrolle

    Team Veterinärwesen

    Örtliches Teilhabemanagement

    Informationen zum Coronavirus
    Hier findet man alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Börde.
    Informationen zum Coronavirus

    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest
    Hier findet man alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Börde.
    Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

    Befunde von Trichinenuntersuchungen / bitte hier klicken

    Risikoampeln für Tierseuchen
    Link zu Risikoampeln für Tierseuche der Universität Vechta

    Neues aus dem Amt
    Alle aktuellen Beiträge ansehen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-54319(Veterinär)

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551(Hotline Gesundheit)

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4318(Hotline Veterinär)

    Fax: +49 3904 7240-52667(Gesundheit)

    E-Mail: gesundheit@landkreis-boerde.de

    E-Mail: veterinaer-lebensmittel@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Herr Julian Nader (komm. Amtsleiter)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Börde - Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz - Team Jugendärztlicher/Jugendzahnärztlicher Dienst

    Beschreibung

    Aufgaben Jugendärztlicher Dienst

    • Reihenuntersuchungen in Schulen
    • Untersuchungen in Kindergärten
    • Impfaktionen
    • Beratung von Kindern, Jugendlichen, Eltern, Lehrern und Erziehern
    • sozialpädiatrische Hilfen
    • Begutachtung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen nach SGB XII
    • Untersuchungen auf Anforderung öffentlicher Stellen und Institutionen und Erstellen von Gesundheitszeugnissen
    • Impf- und Reiseberatung

    Aufgaben Jugenzahnärztlicher Dienst

    • Zahnärztliche Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen und deren Dokumentation
    • Organisation und Durchführung gruppenprophylaktischer Maßnahmen zur Verbesserung der Zahngesundheit u.a. durch Fluoridierung der Zähne sowie Ernährungsberatung
    • Intensivprophylaktische Betreuung von Kariesrisikokindern speziell in integrativen Kindertagesstätten und Förderschulen
    • Öffentlichkeitsarbeit mit Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen u.a. zum Tag der Zahngesundheit
    • Gutachterliche Tätigkeit und zahnärztliche Einzeluntersuchungen Beratungstätigkeit zur Gesundheitsförderung und -erziehung
    • Erstellung von Schuljahresberichten und anderer Statistiken im Rahmen einer Gesundheitsberichterstattung
    • Organisation und Durchführung der Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege im Rahmen einer Netzwerkbildung mit anderen Organisationen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerecht ist lediglich das Landratsamt in Haldensleben.

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Fax: +49 3904 7240-52667

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-2551

    E-Mail: jaed@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    • Frau Dr. Christine Schmidt (Ärztin im jugendärztlichen Dienst)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchung benötigen Sie

    • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
    • Impfausweis
    • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
    • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 5 Jahre
    • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
    • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
    • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
    • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

    Bearbeitungsdauer

    Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

    Die Untersuchung dauert circa 30 Minuten.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Einschulungsdurchführung, Schule, Einschulung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de