Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung vereinbaren

    Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

    Beschreibung

    Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
    Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

    Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Gebäude sind ausreichend Parkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Salzwedel
      Linien:
      • Regionalbahn: ZOB Salzwedel
      • Bus: ZOB Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Fr. geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03901 840-585

    Telefon Festnetz: 03901 840-7500

    E-Mail: Ramon.Rulff@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchung benötigen Sie

    • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
    • Impfausweis
    • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
    • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 5 Jahre
    • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
    • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
    • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
    • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

    Bearbeitungsdauer

    Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

    1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Stichwörter

    Einschulung, Schule, Einschulungsdurchführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English