Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung vereinbaren

    Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.

    Beschreibung

    Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
    Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.

    Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.

    Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung

    Die Schuleingangsuntersuchung findet etwa 1 bis 1,5 Jahre vor Schulbeginn im Alter von etwa 5 Jahren statt. Hierzu lädt der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) alle Kinder mit Ihren Eltern ein.
    Die amtsärztliche Untersuchung wird von den Ärzten und Ärztinnen des Teams Beratungsärztliche Leistungen durchgeführt und dauert ca. 1 Stunde.
    Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, den Entwicklungszustand des Kindes festzustellen und eventuelle vorhandene erste Anzeichen auf schul- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung herauszufinden. In dem Jahr zwischen der Untersuchung und der Einschulung können so noch entsprechende Frühförderungen veranlasst und begonnen werden.

    Die Schuleingangsuntersuchung findet etwa 1 bis 1,5 Jahre vor Schulbeginn im Alter von etwa 5 Jahren statt. Hierzu lädt der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) alle Kinder mit Ihren Eltern ein.
    Die amtsärztliche Untersuchung wird von den Ärzten und Ärztinnen des Teams Beratungsärztliche Leistungen durchgeführt und dauert ca. 1 Stunde.
    Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, den Entwicklungszustand des Kindes festzustellen und eventuelle vorhandene erste Anzeichen auf schul- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung herauszufinden. In dem Jahr zwischen der Untersuchung und der Einschulung können so noch entsprechende Frühförderungen veranlasst und begonnen werden.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit

    Beschreibung

    Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit

    Aufgaben:

    Die gesunde Entwicklung ist für das Heranwachsen eines Kindes sehr wichtig. Sie ermöglicht die bestmögliche Teilhabe am sozialen Leben und letztlich auch den optimalsten Start in das schulische und berufliche Leben.

    Um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen (0 – 18 Jahre) zu fördern und zu sichern, führen die Beratungsärztinnen und Beratungsärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes gemäß der gesetzlichen Grundlagen Schuleingangsuntersuchungen, Schulreihenuntersuchungen in den 3. und 6. Klassen sowie alle zwei Jahre in den Förderschulen durch. Hierbei erfolgen je nach Bedarf Ernährungs-, Impf- und anlassbezogene Beratungen.

    Weitere Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind:

    Leitung: MedR Tina Langhammer

    Zugeordnete Bereiche:

    Team Beratungsärztliche Leistungen

    Team Zahnärztliche Leistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Helmeweg 2

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 6902683

    Fax: +49 345 6782446

    E-Mail: kindergesundheit@halle.de

    Formulare

    Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen, Datenschutzhinweis
    Durchführung von Beratung(en), Datenschutzhinweis

    Stichwörter

    Amtsärztliche Atteste, Amtsärztliche Stellungnahmen, Amtshilfeersuchen, Beschulungsuntersuchung, Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfe Kinder, Fahrantrag, Fahrtransport, Horttauglichkeit, Kindeswohlgefährdung, Kitatauglichkeit, Schülerbeförderung, Schulsportbefreiung, Untersuchung Kinder mit Migrationshintergrund

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 14.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Beratungsstelle Helmeweg

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Helmeweg 2

    06122 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: Termine nach Vereinbarung Di: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Mi: Termine nach Vereinbarung Do: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Fr: Termine nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 6902683

    Telefon Festnetz: +49 345 6856742

    Telefon Festnetz: +49 345 6856728

    Fax: +49 345 6782446

    E-Mail: kindergesundheit@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Beratungsstelle Niemeyerstraße

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Niemeyerstraße 1

    06110 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: Termine nach Vereinbarung Di: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Mi: Termine nach Vereinbarung Do: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Fr: Termine nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2213241

    Telefon Festnetz: +49 345 2213273

    Fax: +49 345 2213222

    E-Mail: kindergesundheit@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Beratungsstelle Stendaler Straße

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stendaler Straße 7

    06132 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: 13:00 - 17:00 (nach Vereinbarung) Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 7704766

    Fax: +49 345 6782446

    E-Mail: kindergesundheit@halle.de

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018

    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Für die Untersuchung benötigen Sie

    • Untersuchungsheft (gelbes Heft)
    • Impfausweis
    • ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
    • wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte

    Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung

    • wenn vorhanden: Entwicklungsbericht der Kindertagesstätte, andere Befundberichte
    • ausgefüllter Elternfragebogen (wird den Eltern u. a. mit dem Terminvorschlag zur Verfügung gestellt; siehe auch Formulare und andere Dokumente
    • wenn vorhanden: Entwicklungsbericht der Kindertagesstätte, andere Befundberichte

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 5 Jahre
    • Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein

    Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung

    • Mindestalter 4,5 Jahre
    • Die Einschulungsuntersuchung findet 1 - 1,5 Jahre vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der zuständigen Grundschule im Einzugsgebiet angemeldet sein.
    • Mindestalter 4,5 Jahre
    • Die Einschulungsuntersuchung findet 1 - 1,5 Jahre vor der Einschulung des Kindes statt.
    • Ihr Kind muss in der zuständigen Grundschule im Einzugsgebiet angemeldet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
    • Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
    • Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
    • Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.

    Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung

    • Die Einschulungsuntersuchung findet etwa 1 - 1,5 Jahre vor Schulbeginn statt.
    • Den Untersuchungstermin vereinbaren Sie bitte über unsere Online-Terminvergabe
    • Die Einschulungsuntersuchung findet etwa 1 - 1,5 Jahre vor Schulbeginn statt.

    Bearbeitungsdauer

    Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.

    1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)

    Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung

    • Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
    • Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage über den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail. Anschließend können Sie einen neuen Termin online vereinbaren.
    • Die Untersuchung dauert ca. eine Stunde (ca. 30 Minuten Vorbereitung und Untersuchung durch die Arzthelferin, ca. 30 Minuten Untersuchung und Beratung durch den Arzt bzw. die Ärztin).
    • Sollten Sie über keine oder sehr geringe Deutsch- oder Englisch-Kenntnisse verfügen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

    Die Untersuchung dauert ca. eine Stunde (ca. 30 Minuten Vorbereitung und Untersuchung durch die Arzthelferin, ca. 30 Minuten Untersuchung und Beratung durch den Arzt bzw. die Ärztin). 

    Bitte teilen Sie rechtzeitig der zuständigen Beratungsstelle der Stadt Halle (Saale) mit, sollten Sie den Termin nicht einhalten können. Die zuständige Beratungsstelle finden Sie auf dem Brief, auf dem der Terminvorschlag vermerkt ist. 

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung

    Sollten Sie über keine oder sehr geringe Deutsch- oder Englisch-Kenntnisse verfügen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2007

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Stichwörter

    Schule, Einschulung, Einschulungsdurchführung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020