Einschulungsuntersuchung vereinbaren
Noch bevor Ihr Kind in die Schule kommt, wird eine Einschulungsuntersuchung durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einzuschätzen.
Beschreibung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es amtsärztlich untersucht worden sein.
Bei einer Einschulungsuntersuchung werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt, um den Entwicklungsstand Ihres Kindes einschätzen zu können.
Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung findet etwa 1 bis 1,5 Jahre vor Schulbeginn im Alter von etwa 5 Jahren statt. Hierzu lädt der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) alle Kinder mit Ihren Eltern ein.
Die amtsärztliche Untersuchung wird von den Ärzten und Ärztinnen des Teams Beratungsärztliche Leistungen durchgeführt und dauert ca. 1 Stunde.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, den Entwicklungszustand des Kindes festzustellen und eventuelle vorhandene erste Anzeichen auf schul- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung herauszufinden. In dem Jahr zwischen der Untersuchung und der Einschulung können so noch entsprechende Frühförderungen veranlasst und begonnen werden.
Die Schuleingangsuntersuchung findet etwa 1 bis 1,5 Jahre vor Schulbeginn im Alter von etwa 5 Jahren statt. Hierzu lädt der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) alle Kinder mit Ihren Eltern ein.
Die amtsärztliche Untersuchung wird von den Ärzten und Ärztinnen des Teams Beratungsärztliche Leistungen durchgeführt und dauert ca. 1 Stunde.
Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es, den Entwicklungszustand des Kindes festzustellen und eventuelle vorhandene erste Anzeichen auf schul- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung herauszufinden. In dem Jahr zwischen der Untersuchung und der Einschulung können so noch entsprechende Frühförderungen veranlasst und begonnen werden.
Zuständigkeit
Gesundheitsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit
Aufgaben:
Die gesunde Entwicklung ist für das Heranwachsen eines Kindes sehr wichtig. Sie ermöglicht die bestmögliche Teilhabe am sozialen Leben und letztlich auch den optimalsten Start in das schulische und berufliche Leben.
Um die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen (0 – 18 Jahre) zu fördern und zu sichern, führen die Beratungsärztinnen und Beratungsärzte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes gemäß der gesetzlichen Grundlagen Schuleingangsuntersuchungen, Schulreihenuntersuchungen in den 3. und 6. Klassen sowie alle zwei Jahre in den Förderschulen durch. Hierbei erfolgen je nach Bedarf Ernährungs-, Impf- und anlassbezogene Beratungen.
Weitere Aufgaben des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sind:
- Erstellung von Amtsärztlichen Stellungnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Erstellung von Amtshilfeersuchen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Untersuchungen von Kindern mit Migrationshintergrund zur Beurteilung der Schulfähigkeit
- Bearbeitung von Anträgen zum Besonderen Schülerbeförderungsdienst
- Beratung im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz
- Gutachtenerstellung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung/-misshandlung
- Erstellung von amtsärztlichen Schulsportbefreiungen
- Untersuchungen von Kindern zur Beurteilung der KiTa-/Horttauglichkeit
Leitung: MedR Tina Langhammer
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen, Datenschutzhinweis
Durchführung von Beratung(en), Datenschutzhinweis
Elternfragebogen Schuleingangsuntersuchung
Stichwörter
Amtsärztliche Atteste, Amtsärztliche Stellungnahmen, Amtshilfeersuchen, Beschulungsuntersuchung, Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfe Kinder, Fahrantrag, Fahrtransport, Horttauglichkeit, Kindeswohlgefährdung, Kitatauglichkeit, Schülerbeförderung, Schulsportbefreiung, Untersuchung Kinder mit Migrationshintergrund
Beratungsstelle Helmeweg
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: Termine nach Vereinbarung Di: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Mi: Termine nach Vereinbarung Do: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Fr: Termine nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 6902683
Telefon Festnetz: +49 345 6856742
Telefon Festnetz: +49 345 6856728
Fax: +49 345 6782446
E-Mail: kindergesundheit@halle.de
Beratungsstelle Niemeyerstraße
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: Termine nach Vereinbarung Di: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Mi: Termine nach Vereinbarung Do: 13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) Fr: Termine nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 2213241
Telefon Festnetz: +49 345 2213273
Fax: +49 345 2213222
E-Mail: kindergesundheit@halle.de
Beratungsstelle Stendaler Straße
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: nach Vereinbarung Di: nach Vereinbarung Mi: nach Vereinbarung Do: 13:00 - 17:00 (nach Vereinbarung) Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Für die Untersuchung benötigen Sie
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird Ihnen mit dem Terminvorschlag zugesendet)
- wenn vorhanden: Brille, Hörgeräte
Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung
- wenn vorhanden: Entwicklungsbericht der Kindertagesstätte, andere Befundberichte
- ausgefüllter Elternfragebogen (wird den Eltern u. a. mit dem Terminvorschlag zur Verfügung gestellt; siehe auch Formulare und andere Dokumente
- wenn vorhanden: Entwicklungsbericht der Kindertagesstätte, andere Befundberichte
Voraussetzungen
- Mindestalter 5 Jahre
- Die Untersuchung findet 1 Jahr vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet sein
Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung
- Mindestalter 4,5 Jahre
- Die Einschulungsuntersuchung findet 1 - 1,5 Jahre vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der zuständigen Grundschule im Einzugsgebiet angemeldet sein.
- Mindestalter 4,5 Jahre
- Die Einschulungsuntersuchung findet 1 - 1,5 Jahre vor der Einschulung des Kindes statt.
- Ihr Kind muss in der zuständigen Grundschule im Einzugsgebiet angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Einschulungsuntersuchung findet ein Jahr vor Schulbeginn statt.
- Der Untersuchungstermin wird Ihnen bekannt gegeben.
- Die amtsärztliche Untersuchung wird in Ihrem Beisein durchgeführt.
- Im Anschluss findet noch eine Beratung mit dem Arzt oder der Ärztin statt.
Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung
- Die Einschulungsuntersuchung findet etwa 1 - 1,5 Jahre vor Schulbeginn statt.
- Den Untersuchungstermin vereinbaren Sie bitte über unsere Online-Terminvergabe.
- Die Einschulungsuntersuchung findet etwa 1 - 1,5 Jahre vor Schulbeginn statt.
Bearbeitungsdauer
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird ein Termin für die Untersuchung vereinbart. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung. Dann wird ein neuer Termin vereinbart.
1 Stunde (Die Untersuchung dauert circa 1 Stunde.)
Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung
- Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin über unsere Online-Terminvergabe.
- Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage über den Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail. Anschließend können Sie einen neuen Termin online vereinbaren.
- Die Untersuchung dauert ca. eine Stunde (ca. 30 Minuten Vorbereitung und Untersuchung durch die Arzthelferin, ca. 30 Minuten Untersuchung und Beratung durch den Arzt bzw. die Ärztin).
- Sollten Sie über keine oder sehr geringe Deutsch- oder Englisch-Kenntnisse verfügen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Die Untersuchung dauert ca. eine Stunde (ca. 30 Minuten Vorbereitung und Untersuchung durch die Arzthelferin, ca. 30 Minuten Untersuchung und Beratung durch den Arzt bzw. die Ärztin).
Bitte teilen Sie rechtzeitig der zuständigen Beratungsstelle der Stadt Halle (Saale) mit, sollten Sie den Termin nicht einhalten können. Die zuständige Beratungsstelle finden Sie auf dem Brief, auf dem der Terminvorschlag vermerkt ist.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Einschulungsuntersuchung
Sollten Sie über keine oder sehr geringe Deutsch- oder Englisch-Kenntnisse verfügen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 05.06.2020
Stichwörter
Schule, Einschulung, Einschulungsdurchführung