Wunschkennzeichen beantragen

    Beschreibung

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
    • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares "Altkennzeichen" zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

    Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Kfz-Zulassungsbehörde/Bürgerbüros

    Adresse

    Hausanschrift

    Ermslebener Straße 77

    06449 Aschersleben

    > Besucheranschrift

    Hausanschrift

    Geschwister-Scholl-Straße 157

    39218 Schönebeck (Elbe)

    > Besucheranschrift

    Hausanschrift

    Kalistraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    > Besucheranschrift

    Öffnungszeiten

    * Montag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 Uhr für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 15:00 Uhr * Dienstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30 - 10:00 Uhr für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 18:00 Uhr * Mittwoch: geschlossen * Donnerstag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:30, 13:30 - 16:00 Uhr * Freitag: für Autohäuser/Zulassungsdienste: 08:30-10:00 für Privatpersonen/Gewerbe: 10:00 - 12:00 Uhr * Samstag (nur Bernburg): Nur nach Terminvereinbarung in der "Online-Terminbuchung" auf der Homepage des Salzlandkreises09:00-12:00 Uhr An diesem Tag keine telefonische Erreichbarkeit!

    Kontakt

    Fax: +49 3471 684-552000(> Bernburg)

    Fax: +49 3471 684-552001(> Schönebeck)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2000(> Bernburg)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2001(> Schönebeck)

    Fax: +49 3471 684-552002(> Aschersleben)

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2002(> Aschersleben)

    E-Mail: strassenverkehr@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorabreserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

    Voraussetzungen

    Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

    Kosten

    zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

    • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
    • Reservierung: EUR 2,60

    Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein "Altkennzeichen" entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

    Achtung: Obdie von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

    Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de