Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Beschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn
- Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
- Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.
Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen
- ein Bußgeld,
- ein Punkt im Fahreignungsregister,
- die Verlängerung der Probezeit und
- die Anordnung eines Aufbauseminars.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen. Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.
Ansprechpartner
Landkreis Stendal - Fahrerlaubniswesen / Fahrschulen / Fahrzeugzulassung
Adresse
Hausanschrift
Am Stadtsee
Bus: Am Stadtsee
Finanzamt
Bus: Finanzamt
Stadtseebahnhof
Regionalbahn: Stadtseebahnhof
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Hospitalstraße 1-2
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 14 55
39554 Stendal
Öffnungszeiten
Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.
Kontakt
Formulare
Fahrerlaubnis: Erklärung zur Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, nur für Antragsteller, die im Bereich des Pilotversuchs wohnhaft sind
Fahrerlaubnis: Antrag zur Teilnahme "Begleitetes Fahren ab 17" - Beiblatt 2: Angaben der Begleitperson (gesondertes Blatt für jede Begleitperson)
Fahrerlaubnis: Antrag zur Teilnahme "Begleitetes Fahren ab 17" - Beiblatt 3: Einwilligung zum Direktversand des Kartenführerscheins
Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 in Sachsen-Anhalt - Informationsblatt "Vorbereitungsveranstaltung"
Fahrerlaubnis: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis: Antrag zur Teilnahme "Begleitetes Fahren ab 17" - Beiblatt 1: Zustimmung der Eltern / des gesetzlichen Vertreters
Fahrerlaubnis: Angaben zum Gesundheitszustand für den Antrag auf Fahrerlaubnis
Stichwörter
Straßenverkehrsamt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
- gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
BF 17, Führerschein auf Probe, Fahrerlaubnis, Führerschein mit 17, Führerschein, Begleitetes Fahren