Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für begleitetes Fahren ab 17 Jahre für die Klasse B

    Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

    Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussausetzen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.

    Beschreibung

    Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet. Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

    Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt stellen. Ebenso ist die Beantragung über die Fahrschule, bei der Sie die theoretische und praktische Fahrausbildung absolvieren, möglich.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - SG 32.1 Fahrerlaubnisbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalistraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: PEP Prima Einkaufspark
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3471 684-2004

    E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-slk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
    • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 27.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Führerschein auf Probe, Führerschein mit 17, Führerschein, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren, BF 17

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English