Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Bahnhof/Busbahnhof
Bus: Bahnhof/Busbahnhof
Bahnhof/Busbahnhof
Regionalbahn: Bahnhof/Busbahnhof
Bernburger Straße
Bus: Bernburger Straße
Hohenerxlebener Straße
Bus: Hohenerxlebener Straße
Schulstraße
Bus: Schulstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Telefon Festnetz: 03925 981-193
Telefon Festnetz: 03925 981-194
Telefon Festnetz: 03925 981-471
Telefon Festnetz: 03925 981-478
erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Formulare
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Durchführung der ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz - RdErl. des MS vom 22. 3. 2010 – 27-40820
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Fristen
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020
Stichwörter
Ausbildung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis, Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung