Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Beschreibung
Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).
Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten
Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Folgende Anliegen können Sie am
Dienstag von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr
im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:
Einwohnermeldewesen
An-, Ab- und Ummeldungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Auskunftssperren einrichten
Passwesen
Ausstellung von Personalausweisen
Vorläufige Personalausweise
Verlusterklärungen
Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
Ausstellung von Reisepässen
Passverluste
Reisepassänderungen
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
Vernichtung von Reisepässen
Führungszeugnisse
Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
Untersuchungsberechtigungsscheine
Fundamt
Anzeige von Fundsachen
Ordnungsamt
Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken
Friedhofsverwaltung
Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
Antrag auf Einebnung einer Grabstätte
Steueramt
Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
Einrichtung einer Einzugsermächtigung
Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung
Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48
Gebühren: nein
Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Bus: 470, 492
Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Bus: 493
Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Bus: 493
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48
Gebühren: nein
Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Bus: 470, 492, 493
Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Bus: 470, 492
Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Bus: 493
Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Bus: 493
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.  
Kontakt
Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)
Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)
Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)
Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Bankverbindung
Stadt Südliches Anhalt
Empfänger: Stadt Südliches Anhalt
IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37
BIC: NOLADE21BTF
Weitere Informationen
Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.
erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:
- ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)
Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.
Formulare
Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten
Verfahrensablauf
Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).
Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.
Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.
Fristen
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:
- Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
- Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
- Erhebungsbogen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020
Stichwörter
Azubis, Ausbildung, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz