Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten

    • Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
    • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
    • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
    • Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
    • Melderegisterauskunft
    • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
    • Meldegesetz
    • Personalausweise und Pässe
    • Führungszeugnisse, Beglaubigungen


    Wahlen / Statistik
     

    • Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
    • Zensus / Mikrozensus
    • Einwohnerstatistiken
    • Schöffenwahl

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Köthen, Bärteichpromenade

    Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe . Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren. Termine sind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar : Montag   9:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de

    Telefon Festnetz: 03496 425-205

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Köthen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Untersuchungsberechtigungsschein erhalten

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2006 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Azubis, Ausbildung, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Untersuchungsberechtigungsschein, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)