Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

    Sie wollen als Jugendlicher in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung).

    Bei der Untersuchung wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Damit soll verhindert werden, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf - Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichstraße 1

    29413 Diesdorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800
    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800
    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Marschweg 3

    38489 Beetzendorf

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Beetzendorf: Neben dem Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Beetzendorf: Vor und neben dem Gebäude der Verbandsgemeinde
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diesdorf: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 15  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Beetzendorf, ZOB
      Linie:
      • Bus: 300, 310, 800
    • Haltestelle: Diesdorf (b. Salzwedel), Kirche
      Linie:
      • Bus: 800

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039000 97-180(Diesdorf)

    Fax: 039000 288(Beetzendorf)

    Telefon Festnetz: 039000 97-284(Beetzendorf)

    Telefon Festnetz: 039000 97-285(Diesdorf)

    E-Mail: info@vg-beetzendorf.de

    Internet

    Bankverbindung

    VBG Beetzendorf-Diesdorf

    Empfänger: VBG Beetzendorf-Diesdorf

    IBAN: DE44 8105 5555 3022 0026 87

    BIC: NOLADE21SAW

    Bankinstitut: Sparkasse Altmark West

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Eltern mit Kinderwagen erreichbar.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen, die Sie zur Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins vorlegen müssen:

    • ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass)

    Unterlagen, die Sie bei der Abholung des Untersuchungsberechtigungsscheins erhalten:

    • Untersuchungsberechtigungsschein
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Sie müssen die ausgehändigten Unterlagen dem Arzt oder der Ärztin vor Beginn der ärztlichen Untersuchung vorlegen.

    Formulare

    Sie können den Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein formlos stellen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie vereinbaren bei Ihrem zuständigen Meldeamt einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins (Antragstellung).

    Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) mitbringen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos.

    Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein von der Behörde. Diesen müssen Sie zu der Untersuchung mitbringen.

    Sie dürfen selbst entscheiden, von welchem Arzt oder Ärztin Sie sich untersuchen lassen.

    Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vor.

    Fristen

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

    Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zur Untersuchung folgende Unterlagen vorlegen:

    • Untersuchungsberechtigungsschein, der von Ihren Eltern unterschrieben wurde
    • Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten
    • Erhebungsbogen

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 06.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis, Ausbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English